Die meisten sehbehinderten Menschen werden erst im Laufe ihres Lebens sehbehindert. Etwa 3'000 Menschen im Erwerbsalter erfahren jedes Jahr eine Sehbehinderung. Ursache können Augenkrankheiten oder Unfälle sein. Bei Erkrankungen dauert es oft Monate oder Jahre, bis die Sehausfälle überhaupt erahnt, dann erkannt und schliesslich abgeklärt werden. Bis sich eine betroffene Person gegenüber anderen mitteilt, dauert es oft noch länger. Nach Unfällen ist die Diagnose aus medizinischer Sicht oft lange Zeit unsicher und die betroffenen hoffen, dass sich das Sehvermögen wieder verbessert. Die Folgen der Erkrankung machen sich am Arbeitsplatz nicht in Form von Krankheitsausfällen bemerkbar, wie bei anderen Krankheiten, sondern meistens in der Form von Qualitätsproblemen, Missverständnisse und vor allem einer grossen Ermüdung, weil die Mitarbeitenden versuchen, trotzdem ihr Bestes zu geben.
Die unter „Kontakte“ aufgeführten Beratungs- und Rehabilitationsstellen in der Schweiz unterstützen betroffene Personen mit ihren vielfältigen und in der Regel unentgeltlichen Dienstleistungen. Sie sind in allen Kantonen etabliert.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Vorgesetzte haben einige Stellen spezielle Dienstleistungen entwickelt. Sie bieten je nach Situation Abklärungen, Arbeitsplatzanpassungen, spezielle Hilfsmittel, Hilfsmitteltrainings, Job Coaching und langfristige Unterstützung an.
Wir empfehlen Arbeitgebenden oder Vorgesetzten möglichst frühzeitig den Kontakt mit diesen Anlaufstellen aufzunehmen und alle ihre Fragen zu Anpassungen am Arbeitsplatz und Unterstützung der Mitarbeitenden zu stellen.
Auch mit einer Sehbeeinträchtigung kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter lange sehr gute Arbeit leisten!
Neufeldstrasse 95
3012 Bern
031 306 39 12
https://www.b-bern.ch/beraten-b/berufliche-integration/
Generalsekretariat – Berufliche Integration
Könizstrasse 23
Postfach
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Telefon 031 390 88 00
Angebot für Arbeitgeber und Vorgesetzte (für alle Regionen der Schweiz)
Zürcherstrasse 149
4052 Basel
Telefon 061 564 04 05
Service de Fribourg – Intégration professionnelle
Rue Georges-Jordil 2
c.p. 5
1705 Fribourg
Téléphone 026 322 10 50
Beratungsstelle Fribourg – Berufliche Integration
Rue Georges-Jordil 2
Postfach 5
1705 Freiburg
Telefon 026 322 10 50
Beratungsstelle Graubünden – Berufliche Integration
Steinbockstrasse 2
Postfach
7001 Chur
Telefon 081 257 10 00
Service du Jura – Intégration professionnelle
Rue de la Maltière 10
2800 Delémont
Téléphone 032 422 66 33
Rue de Corcelles 3
case postale 227
2034 Peseux
Téléphone 032 886 80 40
Téléfax 032 722 07 47
Berufliche Integration
Maihofstrasse 95c
6006 Luzern
Telefon 041 485 41 41
Telefax 041 485 41 49
Angebot für Arbeitgeber und Vorgesetzte (für deutschsprechende Schweiz)
Bruggwaldstrasse 45
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Telefon 071 246 61 11
c/o SRIHV
Ch. des Trois-Rois 5B
1005 Lausanne
Téléphone 021 345 00 70
Service du Valais romand – Intégration professionnelle
Rue du Rhône 29
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Téléphone 027 329 20 00
Beratungs- und Rehabilitationsstelle ZKBV
Berufliche Integration
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Beratungsstelle Zürich – Berufliche Integration
Ausstellungsstrasse 36
8005 Zürich
Telefon 044 444 10 60
Sehbehinderungen in einem frühen Stadium führen in der Regel zu keinen Krankheitsausfällen. Neuere Untersuchungen in der Schweiz haben gezeigt, dass betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über längere Zeit und unter grossem Einsatz versuchen, die gewohnte und verlangte Arbeitsqualität und -quantität aufrechtzuerhalten. Dazu verzichten sie allerdings auf Pausen, kommen am Morgen früher zur Arbeit oder bleiben am Abend länger oder nehmen sogar Arbeit mit nach Hause. Sie tun all dies, um nicht aus dem Arbeitssystem zu fallen und in der Hoffnung, die Schwierigkeiten seien nur vorübergehend.
Es ist demnach wichtig, indirekte Anzeichen einer Sehbehinderung als solche zu erkennen und anzusprechen. Die ersten Anzeichen sind oft:
Später können weitere Folgen beobachtet werden: