Freiwillig engagieren
Als freiwillige Mitarbeiterin oder freiwilliger Mitarbeiter spenden Sie taubblinden und hörsehbehinderten Menschen Zeit in Form von persönlicher Begleitung. Sie begleiten diese Menschen zum Beispiel auf Spaziergängen, zum Arztbesuch, bei Einkäufen, beim Sport, auf Reisen, an Veranstaltungen oder in Ferienwochen. Durch Ihre persönliche Begleitung können betroffene Menschen wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, andere Menschen treffen und sich austauschen. Damit verbessert sich die Lebensqualität dieser Menschen markant.
Im Moment stellen sich über 250 Personen für diese Aufgabe zur Verfügung und leisten pro Jahr über 20‘000 Einsatzstunden. Ein unschätzbares Engagement für die betroffenen Menschen und für uns! Dieses Engagement ist sehr wichtig und nicht mehr wegzudenken.
Haben Sie auch Lust und Interesse dabei zu sein? Wir würden uns sehr darüber freuen.
Wir bieten auch Kurse und Infoangebote für freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Voraussetzungen
Unsere Fachstellen für Hörsehbehinderung und Taubblindheit suchen laufend freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Alter zwischen 18 und 70 Jahren; geistig und körperlich gesund
- Interesse an Menschen in erschwerten Lebenssituationen
- Einfühlungsvermögen und keine Berührungsängste
- Bereitschaft, sich Kenntnisse und Fertigkeiten in unseren Aus- und Fortbildungsangeboten anzueignen
- Diskretion, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit, eigene Bedürfnisse zurücknehmen zu können
- Freude an Kommunikationsfragen
- Kooperationsfähigkeit mit Fachleuten
Wenn möglich Führerschein für Einsätze mit unseren Fahrzeugen (Familienvans mit acht Plätzen, normaler Führerschein) oder mit dem eigenen Fahrzeug
Eine Begleitung kann je nach Ihren Möglichkeiten und Wünschen stundenweise, tageweise oder wochenweise geleistet werden. Jeder Einsatz wird zusammen mit den Fachpersonen unserer Fachstellen und den betroffenen Personen geplant.
Gute Vorbereitung und Begleitung
Es ist uns wichtig, dass Sie gut auf Ihre Aufgabe vorbereitet sind. Deshalb erhalten Sie von uns eine eingehende Ausbildung (sechs Tage, verteilt auf ca. zwei Jahre) sowie jährliche Fortbildungskurse. Dazu bieten wir ein spezielles Schulungsprogramm an. Ein regelmässiger Erfahrungsaustausch gehört auch dazu. Sie sind zudem versichert (Haftpflicht, Kollektivunfallversicherung, Versicherung für Motorfahrzeuge für Fahrten im unserem Auftrag) und erhalten eine bescheidene Spesenentschädigung.
Wir sind Mitglied von Benevol. Für Ihre Einsätze und Kursbesuche erhalten Sie eine Einsatzbestätigung von Benevol. Sie haben zudem eine feste Bezugsperson in einer unserer regionalen Fachstellen für Hörsehbehinderung und Taubblindheit in Bellinzona, Bern, Lausanne, Lenzburg, Luzern, St. Gallen und Zürich.
Kontakt
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND
Fachstelle Hörsehbehinderung und Taubblindheit
Niederlenzer Kirchweg 1
CH-5600 Lenzburg
Telefon 062 888 28 68