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Lücken in der Umsetzung der UN-BRK

Eine neue Studie belegt den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Sie macht zahlreiche Lücken aus Sicht der BRK aus, die der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Wege stehen. Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND hat dies bereits in eigenen Studien nachgewiesen.

Der Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene wurde am Beispiel des Kantons Zürich untersucht, die Ergebnisse sind aber für alle Kantone der Schweiz wichtig. Welchen Handlungsbedarf haben sie aus der Sicht der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK)? Für die Analyse ausgewählt wurden die Bereiche Behindertengleichstellungspolitik, Bildung, Kultur/Freizeit/Sport, Bau- und Mobilitätsstruktur, selbstbestimmte Lebensführung/autonomes Wohnen/persönliche Mobilität, Arbeit/Beschäftigung sowie Gesundheitswesen.Die Studie zeigt in den einzelnen Bereichen eine Reihe von Lücken in der Umsetzung des BRK auf. Dem Kanton fehlen zudem ein verbindlicher und überprüfbarer Plan sowie organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung der BRK und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der BRK zu langsam voranschreitet. Die Studie wurde durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich erstellt und vom Kantonalen Sozialamt Zürich finanziert.

Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND hat schon länger auf verschiedene Lücken hingewiesen. Gemäss dem BRK hat die Schweiz wie die anderen Vertragsstaaten mittels eines Gesamtkonzepts für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems und die schrittwiese Auflösung von Sonderstrukturen zu sorgen. Hier sieht die Studie Handlungsbedarf beim bestehenden Bildungsrecht. Für die Umsetzung brauche es aber zusätzliche Ressourcen, damit die Schulen in die Lage versetzt würden, ein Angebot zur inklusiven Bildung zur Verfügung zu stellen. Dies hat der SZBLIND schon in seinem im Mai veröffentlichten Lagebericht "Förderung im Schulalter" beleuchtet. Ende Schuljahr 2014/15 nahmen schweizweit 1'337 Kinder und Jugendliche ein auf Sehbehinderung spezialisiertes pädagogisches Angebot in Anspruch. Ein Bedarf nach solchen spezialisierten Fördermassnahmen ist aber bei weit mehr Kindern zu erwarten. Der SZBLIND befürchtet, dass bei vielen Kindern die Situation nicht erkannt oder zu wenig wichtig eingeschätzt wird oder dass bei den Fördermassnahmen gespart wird. Deshalb hat er entschieden, zu diesem Thema eine wissenschaftliche Studie zu lancieren.

Eine weitere Lücke bestimmt die Studie der ZHAW im Bereich Arbeit und Beschäftigung. Gemäss BRK besteht im öffentlichen Sektor eine Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Im geltenden Personalrecht gebe es nach der Studie jedoch verschiedene Regelungen, die Diskriminierungen begünstigen können. Dass das gemeinsame Ziel der erste Arbeitsmarkt ist, hat schon die "Studie zum Arbeitsleben von Menschen mit Sehbehinderung" des SZBLIND von 2015 belegt. Denn Menschen mit Sehbehinderung "haben in vielen Fällen zwar einen leicht höheren Zeitbedarf und müssen mehr Kraft und Engagement aufbringen, um ihre Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen. Sie sind aber auch Meister im Kompensieren, im Organisieren und im Einsatz von Hilfsmitteln".

Auch im Gesundheitswesen gibt es Hindernisse auf dem Weg zur Umsetzung der BRK. Die Schweiz ist verpflichtet, Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung und Pflege von derselben Qualität zur Verfügung zu stellen wie Menschen ohne Behinderung. Die ZHAW-Studie sieht ein Problem in der mangelnden Sensibilität und dem Wissen des Gesundheitspersonals über die Rechte und die spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung. Dies hat der SZBLIND in seiner 2018 veröffentlichten Studie zu Sehbehinderung im Alter "COVIAGE" festgestellt, in der die Lebenssituation von Menschen in der Schweiz, die im Alter eine Sehbehinderung erfahren, untersucht wurde. Eine der Ergebnisse der Studie war, dass man heute Rehabilitation umfassend verstehen muss. Deshalb müssen Augenärzte Patienten, die im Alter sehbehindert werden, viel gezielter an die in allen Regionen existierenden Beratungs- und Rehabilitationsstellen verweisen. Mit sehbehinderungsspezifischer Rehabilitation kann viel erreicht werden, auch wenn die Augenkrankheit leider bestehen bleibt. Der SZBLIND bietet dafür in seinen Beratungsstellen spezialisierte Beratung an.

Der SZBLIND unterstützt deshalb die drei Empfehlungen, die sich aus der BRK ergeben: Zum einen sind das der Aufbau und die dauerhafte Finanzierung von kantonalen Fachstellen zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung, zum anderen die Erarbeitung von kantonalen Entwicklungs- und Massnahmenpläne zur Umsetzung der BRK im Kanton und in den Gemeinden. Zum dritten soll die hindernisfreie Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltungen und ihrer Angebote systematisch verbessert werden. Diese Empfehlungen wurden nun für den Kanton Zürich entwickelt und bauen auf einer umfassenden Analyse der Rechtslage auf. Sie lassen sich aber ohne weiteres auf alle Kantone in der Schweiz ausdehnen. Denn die Wissenschaftler halten fest, dass die Bestimmungen der BRK ohne Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats, also auch für alle Kantone und Gemeinden der Schweiz Gültigkeit haben.