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REVISA - Erkennung und Anerkennung von Sehbeeinträchtigungen im (Vor-)Schulalter

„Immer wieder sind die auf Sehbehinderung spezialisierten Schulen und Fachstellen mit seh- und hörsehbehinderten Kindern konfrontiert, die erst mit 6, 10 oder 14 Jahren die nötige spezialisierte Unterstützung bekommen. Bei Seh- und Hörsehbehinderung braucht es immer eine spezialisierte Unterstützung, sonst ist das Kind in seiner Entwicklung gehemmt, kämpft sich irgendwie durch und verpasst viele Chancen, die ihm eigentlich zustehen. Dabei sollte die Förderung schon in den allerersten Lebensjahren beginnen und dann, der Situation angemessen, ununterbrochen fortgesetzt werden. Irgendwie aber scheint unser System nicht immer gut zu funktionieren. REVISA wird zeigen, wo im Laufe der Kindheit Versäumnisse oder gar Fehlentscheide passieren können und was diese bedeuten. Und weil die Förderung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen kantonal organisiert ist, wird REVISA diese Frage in allen Kantonen untersuchen und eine Empfehlung abgeben, wo Verbesserungen möglich wären.“

Stefan Spring, SZBLIND, Verantwortlicher Forschung

 

Wir danken für die finanzielle Unterstützung (Stand 16.1.2020)

Kantone: Aargau (Lotteriefonds), Basel-Stadt, Genf, Glarus, Luzern, Schaffhausen, Solothurn (Lotteriefonds), Tessin, Thurgau (Lotteriefonds), Zürich (Lotteriefonds)

Fach-Organisationen:

  • Centre Pédagogique pour élèves Handicapés de la Vue, Lausanne
  • Fondation Romande pour Sourdaveugles FRSA, Monthey
  • Obvita, Ostschweizerischer Blindenfürsorgeverein, St. Gallen
  • Sonnenberg, Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum, Baar
  • Stiftung für blinde- und sehbehinderte Kinder und Jugendliche, Zollikofen
  • SZBLIND, Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen, St. Gallen
  • Tanne, Schweizerische Stiftung für Taubblinde, Langnau a.A.
  • Visoparents Schweiz, Dübendorf