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Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Vorgesetzte)

Anlaufstellen

Die meisten sehbehinderten Menschen werden erst im Laufe ihres Lebens sehbehindert. Etwa 3'000 Menschen im Erwerbsalter erfahren jedes Jahr eine Sehbehinderung. Ursache können Augenkrankheiten oder Unfälle sein. Bei Erkrankungen dauert es oft Monate oder Jahre, bis die Sehausfälle überhaupt erahnt, dann erkannt und schliesslich abgeklärt werden. Bis sich eine betroffene Person gegenüber anderen mitteilt, dauert es oft noch länger. Nach Unfällen ist die Diagnose aus medizinischer Sicht oft lange Zeit unsicher und die betroffenen hoffen, dass sich das Sehvermögen wieder verbessert. Die Folgen der Erkrankung machen sich am Arbeitsplatz nicht in Form von Krankheitsausfällen bemerkbar, wie bei anderen Krankheiten, sondern meistens in der Form von Qualitätsproblemen, Missverständnisse und vor allem einer grossen Ermüdung, weil die Mitarbeitenden versuchen, trotzdem ihr Bestes zu geben.

Die unter „Kontakte“ aufgeführten Beratungs- und Rehabilitationsstellen in der Schweiz unterstützen betroffene Personen mit ihren vielfältigen und in der Regel unentgeltlichen Dienstleistungen. Sie sind in allen Kantonen etabliert.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Vorgesetzte haben einige Stellen  spezielle  Dienstleistungen entwickelt. Sie bieten je nach Situation Abklärungen, Arbeitsplatzanpassungen, spezielle Hilfsmittel, Hilfsmitteltrainings, Job Coaching und langfristige Unterstützung an.

Wir empfehlen Arbeitgebenden oder Vorgesetzten möglichst frühzeitig den Kontakt mit diesen Anlaufstellen aufzunehmen und alle ihre Fragen zu Anpassungen am Arbeitsplatz und Unterstützung der Mitarbeitenden zu stellen.

Auch mit einer Sehbeeinträchtigung kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter lange sehr gute Arbeit leisten!

BE

Beraten B - Berufliche Integration

Neufeldstrasse 95
3012 Bern
031 306 39 12
https://www.b-bern.ch/beraten-b/berufliche-integration/

E-Mail b-bern.ch/beraten-b/berufliche-integration/
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Generalsekretariat – Berufliche Integration
Könizstrasse 23
Postfach
3001 Bern
Telefon 031 390 88 00

www.sbv-fsa.ch/dienstleistungen/fuer-unternehmen

BS

SIBU - Schweizerische Fachstelle für Sehbehinderte im Beruflichen Umfeld

Angebot für Arbeitgeber und Vorgesetzte (für alle Regionen der Schweiz)
Zürcherstrasse 149
4052 Basel
Telefon 061 564 04 05

E-Mail www.sibu.ch

FR

Fédération suisse des aveugles et malvoyants FSA

Service de Fribourg – Intégration professionnelle
Rue Georges-Jordil 2
c.p. 5
1705 Fribourg
Téléphone 026 322 10 50

www.sbv-fsa.ch/fr/prestations/pour-entreprises
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Beratungsstelle Fribourg – Berufliche Integration
Rue Georges-Jordil 2
Postfach 5
1705 Freiburg
Telefon 026 322 10 50

www.sbv-fsa.ch/dienstleistungen/fuer-unternehmen

GR

Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Beratungsstelle Graubünden – Berufliche Integration
Steinbockstrasse 2
Postfach
7001 Chur
Telefon 081 257 10 00

www.sbv-fsa.ch/dienstleistungen/fuer-unternehmen

JU

Fédération suisse des aveugles et malvoyants FSA

Service du Jura – Intégration professionnelle
Rue de la Maltière 10
2800 Delémont
Téléphone 032 422 66 33

www.sbv-fsa.ch/fr/prestations/pour-entreprises

NE

CENTREVUE

Rue de Corcelles 3

case postale 227

2034 Peseux

Téléphone 032 886 80 40

Téléfax 032 722 07 47

E-Mail www.centrevue.ch

LU

Fachstelle sehbehinderung zentralschweiz fsz

Berufliche Integration
Maihofstrasse 95c
6006 Luzern
Telefon 041 485 41 41
Telefax 041 485 41 49

http://www.fs-z.ch/dienstleistungen/arbeitgebende

SG

obvita Arbeiten

Angebot für Arbeitgeber und Vorgesetzte (für deutschsprechende Schweiz)
Bruggwaldstrasse 45
9008 St.Gallen
Telefon 071 246 61 11

E-Mail www.obvita.ch/de/arbeiten/

VD

Centre Suisse de Compétence pour le Handicap Visuel en Milieu Professionnel

c/o SRIHV
Ch. des Trois-Rois 5B
1005 Lausanne
Téléphone 021 345 00 70

E-Mail https://www.sibu.ch/fr/sibu.html

VS

Fédération Suisse des Aveugles et Malvoyants FSA

Service du Valais romand – Intégration professionnelle
Rue du Rhône 29
1950 Sion
Téléphone 027 329 20 00

www.sbv-fsa.ch/fr/prestations/pour-entreprises

ZH

Zürcher Sehhilfe

Beratungs- und Rehabilitationsstelle ZKBV
Berufliche Integration
Lutherstrasse 14, 8004 Zürich
Telefon 043 322 11 70
Fax 043 322 11 89

E-Mail www.zuercher-sehhilfe.ch/angebote/berufliche-integration/
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Beratungsstelle Zürich – Berufliche Integration
Ausstellungsstrasse 36
8005 Zürich
Telefon 044 444 10 60

www.sbv-fsa.ch/dienstleistungen/fuer-unternehmen

 

Check: Es könnte auch eine Abnahme des Sehvermögens sein

Sehbehinderungen in einem frühen Stadium führen in der Regel zu keinen Krankheitsausfällen. Neuere Untersuchungen in der Schweiz  haben gezeigt, dass betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über längere Zeit und unter grossem Einsatz versuchen, die gewohnte und verlangte Arbeitsqualität und -quantität aufrechtzuerhalten. Dazu verzichten sie allerdings auf Pausen, kommen am Morgen früher zur Arbeit oder bleiben am Abend länger oder nehmen sogar Arbeit mit nach Hause. Sie tun all dies, um nicht aus dem Arbeitssystem zu fallen und in der Hoffnung, die Schwierigkeiten seien nur vorübergehend.

Es ist demnach wichtig, indirekte Anzeichen einer Sehbehinderung als solche zu erkennen und anzusprechen. Die ersten Anzeichen sind oft:

  • Der Mitarbeiter merkt, dass Müdigkeit oder Schmerzen im Laufe des Tages zunehmen
  • Die Mitarbeiterin stellt fest, dass die Konzentrationsfähigkeit im Laufe des Tages animmt
  • Die Vorgesetzten bemerken einen unerklärlichen Leistungsabfall
  • Der Mitarbeiter stösst an Möbelecken, Türkanten usw. an
  • Die Mitarbeiterin geht unsicher auf Treppen oder über Trottoirs
  • Der Mitarbeiter grüsst Arbeitskollegen nicht mehr auf 4-5 Meter Distanz
  • Die Mitarbeiterin dunkelt Fenster oder Lampen ab und verwendet die Hand als Blendschutz in ungewöhnlichen Situationen
  • Der Mitarbeiter verwendet auffällig starke Textvergrösserung am Bildschirm (z.B. 200%)
  • Die Mitarbeiterin hat eine auffallende Körperhaltung bei der Arbeit (Nähe zum Bildschirm); als Folge davon treten Nackenschmerzen auf
  • Der Mitarbeiter macht Bedienungsfehler auf der Tastatur oder auf anderen Gerätschaften
  • Die Mitarbeiterin nimmt auffällig die Brille ab und liest Dokumenten auf 10-15 cm Distanz

Später können weitere Folgen beobachtet werden:

  • Bei dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin treten Qualitätsprobleme auf
  • Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sucht nach Gegenständen im Arbeitsbereich