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377'000 Menschen mit Sehbehinderung leben in der Schweiz

Der SZBLIND veröffentlicht neue Zahlen zur Sinnesbehinderung

St. Gallen, 3. März - Die Zahl von Menschen mit Sehbehinderung ist weitaus grösser als bislang vermutet. Sie beläuft sich auf rund 377'000 Personen, die mit einer Sehbehinderung, Blindheit oder Hörsehbehinderung in der Schweiz leben - mehr als 4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der SZBLIND präsentiert diese Berechnungen zur Entwicklung der Sinnesbehinderungen in einem neuem Fachheft.

Rund 377'000 Menschen in der Schweiz leben mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörsehbehinderung oder Taubblindheit - weit mehr, als bislang vermutet wurde. Zu diesem Ergebnis kommen die neusten Berechnungen des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZBLIND, die nun ein Fachheft unter dem Titel "Sehbehinderung, Blindheit und Hörsehbehinderung: Entwicklungen in der Schweiz" dokumentiert. Die Publikation lädt dazu ein, sich nicht mit der simplen Gesamtzahl zufrieden zu geben, sondern einen Blick auf die Vielfalt der Situationen dieser Menschen zu werfen. "Sehbehinderung hat viele Gesichter", sagt Stefan Spring, Verantwortlicher Forschung beim SZBLIND.

Der SZBLIND hat durch seine Forschungstätigkeit in den letzten zehn Jahren einiges dazu beitragen können, die verschiedenen Aspekte der Seh- und Hörsehbehinderung zu durchleuchten. Für Berechnungen zu Blindheit, Sehbehinderung und Hörsehbehinderung in der Schweiz kann so auf eigene Studien zurückgegriffen werden. Zudem wurden Zahlen aus schweizerischen Statistiken und den neuesten Studien aus dem Ausland herangezogen. Doch Zahlen, so Stefan Spring, erfüllen ihren Sinn erst, wenn wir verstehen können, was sie uns sagen wollen.

Von den rund 377'000 betroffenen Personen sind etwa 50'000 blind, das heisst, sie können in den meisten täglichen Situationen kein Sehpotenzial nutzen. Der übrige, weit grösste Teil von Menschen mit Sehbehinderung nutzt - wenn es die äusseren Umstände erlauben - ein noch vorhandenes Sehvermögen. Etwa 57'000 Personen leben gleichzeitig mit einer Hörbehinderung. Damit entsteht eine Situation, die Hörsehbehinderung genannt wird. Diese muss als eigenständige Behinderungsform verstanden werden, aus dem sich ganz neue und andere Herausforderungen ergeben, als wenn "nur" ein Sinn beeinträchtigt ist.

1,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen in den ersten 20 Lebensjahren in der Schweiz sind sehbehindert, hörsehbehindert oder blind. Was zunächst wenig erscheint, entspricht etwa 26'000 Kindern und Jugendlichen. Bei dieser jüngsten Personengruppe bestehen die Sinnesbeeinträchtigungen bereits seit der Geburt. Der grösste Teil der Menschen mit Hörsehbehinderung, etwa 80 bis 85 Prozent, hat dagegen den Grossteil seines Lebens ohne Sinnesbeeinträchtigungen verbracht und wird erst im dritten oder vierten Lebensalter damit konfrontiert. Für diese Menschen ist dies eine neue gewaltige Herausforderung.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung rechnet der SZBLIND mit einer weiteren Zunahme von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen. Bereits 2029 werden eine halbe Million Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörsehbehinderung in der Schweiz leben. Schon zehn Jahre später sind dies mit grosser Wahrscheinlichkeit 600'000 Personen.

Umso wichtiger ist es für den SZBLIND als Dachorganisation im Schweizerischen Sehbehindertenwesen, die Bevölkerung vermehrt über die Lebensumstände betroffener Menschen zu informieren, für ihre Bedürfnisse und Rechte einzustehen, weiterhin deren Lebenssituation zu erforschen und auch dafür zu sorgen, dass genügend ausgebildete Fachleute zur Verfügung stehen, die betroffene Menschen in ihrem Alltag begleiten können. Die neuen Zahlen zeigen, dass der Einsatz für blinde, seh- und hörsehbehinderte Menschen - immerhin 4,4 Prozent der Bevölkerung - ein Gebot der Stunde ist.

Für weitere Informationen zum Fachheft "Sehbehinderung. Blindheit und Hörsehbehinderung: Entwicklung in der Schweiz" steht Ihnen Stefan Spring gerne zur Verfügung: spring@szblind.ch.

Die komplette Publikation finden Sie zum Download hier.