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Der Weg zum Stimmgeheimnis für Menschen mit Sehbehinderung ist geebnet

Der Ständerat hat die Motion «Stimmgeheimnis – Ein Recht für alle» einstimmig gutgeheissen.

Die kleine Kammer ist der Empfehlung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates gefolgt und hat die Motion zur flächendeckenden Einführung von taktilen Schablonen für nationale Abstimmungen einstimmig verabschiedet. Somit ist die vom Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) entwickelte Lösung zur Wahrung des Stimmgeheimnisses für rund 260'000 stimmberechtigte Menschen mit einer Sehbehinderung definitiv zur Umsetzung angenommen worden.

Der durch den SZBLIND entwickelte Lösungsansatz, der sehbehinderten Menschen das selbstbestimmte Ausfüllen des Stimmzettels bei nationalen Abstimmungen ermöglicht, ist einfach und pragmatisch: Die Stimmzettel sollen standardisiert und so angepasst werden, dass sie korrekt und eindeutig in Abstimmungsschablonen eingelegt werden können. Die taktilen Elemente der Schablonen lassen erfühlen, um welche Abstimmung es sich handelt und wo die Stimme eingetragen werden muss. Mit der definitiven Annahme der Motion wird der Bundesrat nun beauftragt, die nötigen Voraussetzungen für den Einsatz von Abstimmungsschablonen zu schaffen und deren Finanzierung zu prüfen. Gemeinden, welche das System zur elektronischen Auszählung von Stimmen (E-Counting) anwenden, sollen nach einer Übergangsfrist ebenfalls verpflichtet werden, bei nationalen Abstimmungen die Wahrung des Stimmgeheimnisses für Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten.

Der überzeugende Lösungsansatz fand von Anfang an eine breite politische Unterstützung. Gemeinsam mit Mitunterzeichnenden aus der Grünen Fraktion, der SP, der Mitte, SVP und GLP reichte Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP) die Kommissionsmotion ein. Nachdem der Nationalrat den Vorstoss einstimmig gutgeheissen hatte, ist dieser nun auch vom Ständerat oppositionslos angenommen worden.

Nationalrat Andri Silberschmidt zeigt sich darüber erfreut: «Unsere Demokratie ist nur intakt, wenn alle Stimmberechtigten uneingeschränkt davon Gebrauch machen können. Die Zustimmung des Ständerates macht den Weg frei für Abstimmungsschablonen, die es Menschen mit einer Sehbehinderung ermöglichen, unter Einhaltung des Stimmgeheimnisses selbständig abzustimmen.»

Für sehende Bürgerinnen und Bürger ist das Ausfüllen der Abstimmungsunterlagen unter Wahrung des Stimmgeheimnisses völlig selbstverständlich. Mit der Einführung der Abstimmungsschablonen wird dies künftig auf nationaler Stufe auch für Personen mit einer Seheinschränkung sichergestellt. Selbst wenn das gänzlich autonome Abstimmen und Wählen damit noch nicht möglich wird, hat die Politik ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Die grössten Hoffnungen, um die politischen Rechte vollständig, autonom und selbstbestimmt ausüben zu können, liegt für Menschen mit einer Sehbehinderung in einem barrierefreien E-Voting in allen Phasen der politischen Partizipation. Bis die entsprechende politische Debatte zu Ende geführt und ein barrierefreies E-Voting-System eingeführt ist, steht mit den Abstimmungsschablonen eine wirksame Massnahme zur Verfügung.