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Tag der Taubblindheit: Freiwilligenarbeit im Fokus

Eine freiwillige Mitarbeitende begleitet eine hörsehbehinderte Person bei einem Ausflug des SZBLIND

"Ich erfahre viel über meine eigene Art der Kommunikation", sagt Christine Stallard. "Zum Beispiel habe ich gelernt, sorgfältiger zuzuhören". Die 58-jährige gelernte Ergotherapeutin ist seit sieben Jahren freiwillige Mitarbeiterin beim Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND. Sie begleitet regelmässig eine blinde und hörbehinderte Klientin. "Ich lese ihr vor, backe und koche mit ihr und gehe mit ihr an die frische Luft".

Christine Stallard ist eine von rund 270 freiwilligen Begleitpersonen, die beim SZBLIND im Jahr 2019 insgesamt 21'817 Einsatzstunden geleistet haben. Sie ist für ihre Klientin quasi der "weisse Stock" und Übersetzerin der Umwelt in einem. Eine wichtige Arbeit. Denn damit wird den hörsehbehinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Die freiwilligen Mitarbeitenden begleiten hörsehbehinderte Menschen in Situationen, die alleine nicht mehr bewältigt werden können, zum Beispiel beim Einkaufen, zu Arztbesuchen oder in der Freizeit. Oder sie lesen vor, hören einfach nur zu oder spielen gemeinsam ein Gesellschaftsspiel. Der SZBLIND bereitet diese Begleitpersonen umfassend auf ihre Aufgaben vor, stellt ein breites Fortbildungsangebot für sie bereit und koordiniert die Einsätze. Fachlich begleitet werden sie durch Mitarbeitende der sieben Fachstellen Hörsehbehinderung und Taublindheit des SZBLIND in der Schweiz.

Auch Walter Holtze, 79, begleitet seit 10 Jahren als Freiwilliger eine Klientin und steht  an Bildungs- und Freizeitanlässen des SZBLIND weiteren  taubblinden oder hörsehbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Seite. Damit ermöglicht er ihnen neue Erlebnisse, Erholung vom oft anstrengenden Alltag oder das Ausüben eines Hobbys.  Er empfindet seine ehrenamtliche Arbeit als Bereicherung: "Es kommt sehr viel Dankbarkeit zurück", sagt er.

Für Begleitung und Unterstützung können taubblinde Menschen auch auf speziell vom SZBLIND ausgebildete Kommunikationsassistentinnen und -assistenten zurückgreifen. Diese haben sich intensiv weitergebildet und verfügen oft über besondere Fähigkeiten in verschiedenen Kommunikationsmethoden. Sie werden direkt von den Betroffenen beauftragt und vor allem in besonders wichtigen Situationen wie bei ärztlichen Untersuchungen, Sitzungen oder offiziellen Terminen eingesetzt. Taubblinde Menschen sind so in der Lage, ihre Betreuung selbstständig zu organisieren.

Rund 57'000 Menschen in der Schweiz sind hörsehbehindert oder taubblind. Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderungsform, bei der sowohl das Hören als auch das Sehen erheblich beeinträchtigt sind. Laut einer Studie des SZBLIND aus dem Jahr 2010 ist für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung die drohende Vereinsamung durch die behinderungsbedingte Isolation von der Gesellschaft und die Unmöglichkeit, selbständig einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen zu können, ihr grösstes Problem. Die freiwilligen Begleitpersonen und Kommunikationsassistentinnen und Assistenten ermöglichen ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und an den über 100 Bildungs- und Freizeitanlässen, die der SZBLIND pro Jahr für betroffene Menschen durchführt.

Am 27. Juni ist der Internationale Tag der Taubblindheit. In diesem Jahr stellt der SZBLIND die Arbeit der freiwilligen Mitarbeitenden in den Vordergrund, um ihnen für ihren grossen und wertvollen Einsatz zu danken.
Die vom SZBLIND realisierte Website www.taubblind.ch bietet ausführliche Informationen rund um das Leben mit Hörsehbehinderung. Die Website ist barrierefrei konzipiert.